Rechtsstaat widerspricht Wahlgeschenk von Sigmar Gabriel (SPD)
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OLG Düsseldorf kassiert Sondergenehmigung von Sigmar Gabriel wegen Befangenheit des Ministers und vermasselt SPD ein Wahlgeschenk

Der 1.Kartellsenat am OLG Düsseldorf hat in einem Eilverfahren die Sondergenehmigung durch Wirtschaftsminister Gabriel zur Übernahme von Kaiser`s Tengelmann durch EDEKA gesperrt.
Das Gericht hat festgestellt, daß das Verfahren zur Erteilung der Genehmigung nicht transparent und unter Berücksichtigung aller Beteiligten geführt wurde, was die Besorgnis der Befangenheit des Ministers begründe.
Dieser in der deutschen Rechtsgeschichte einmalige Vorgang belegt, wie weit sich nicht nur die europäischen, sondern auch die in Deutschland beschäftigten Bürokraten von rechtsstaatlich vorgeschriebenen Verfahrensweisen verabschiedet haben.
Die Rechtfertigungsversuche des vorzeitig aus dem Urlaub zurückgekehrten Ministers sind mehr als dünn.
Dr. Joachim M. Keiler, Vorsitzender MSF Sachsen