Definition Mittelstand
"Mittelstand" definiert sich nicht nach Firmengröße, sondern nach MITTELSTÄNDISCHEN EIGENSCHAFTEN
Zu Mittelständlern in diesem Sinne zählen wir
- jeden selbstständigen Unternehmer und jedes Unternehmen. Selbstständige, Angehörige der freien Berufe stehen selbstständigen Unternehmern gleich. Ebenso Land- und Forstwirte,
- jedes Mitglied eines Geschäftsführungsorgans (Geschäftsführer, Vorstand), eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung eines Unternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie deren Gesellschafter, sofern der betreffende Gesellschafter mit einer Beteiligungsquote von mindestens 10 % beteiligt ist,
- Personen in vergleichbaren Stellungen in einer Personengesellschaft oder einem einzelkaufmännischen Unternehmen sowie leitende Angestellte in Unternehmen.
Die Mitgliedschaft kann über das Ende der beschriebenen Funktion hinaus bestehen bleiben.
Willkürliche Definition der EU
Unternehmenskategorie | Mitarbeiter | Umsatz | oder | Bilanzsumme |
Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. EUR | ≤ 43 Mio. EUR | |
Kleinunternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. EUR | ≤ 10 Mio. EUR | |
Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. EUR | ≤ 2 Mio. EUR |
Können diese willkürlich bestimmten Kategorien die richtige Definition sein?
Bilden sie die gesamte mittelständische Wirklichkeit ab?
Welche Angehörigen des Mittelstandes werden übersehen?