Gegen Beitragserhöhungen zur Finanzierung der Migration
Lesezeit:4 Minute(n)Autor:Admin
Gegen Beitragserhöhungen zur Finanzierung der Migration

Dem sächsischen Mittelstand können keine weiteren Beitragserhöhungen zur Finanzierung der Migration zugemutet werden. Es muß durch die Politik eine fortlaufende Einwanderung in deutsche Sozialsysteme verhindert werden, sofern nicht adäquate Beitragszahlungen der Zugewanderten zu erwarten sind.
Ein Beispiel:
Mit zunehmender Migration, auch aus EU-Staaten, steigen nicht nur die Leistungskosten unserer Jobcenter, sondern auch die der Verwaltung, was wiederum zu einer Aufwandsteigerung für alle führt. So wurden aus den zur Verfügung stehenden Mittel zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit von 2013 bis 2015 mehr als 1,5 Mrd. Euro für die eigene Verwaltung der Jobcenter verwendet.
Diese Handhabe wäre rechtens, da es sich um gegenseitig deckungsfähige Gelder handelt, die zum einen für "personalintensive Betreuung" und zum anderen für "Aktivierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen" genutzt werden können. Doch werden durch Unterfinanzierung der Jobcenterverwaltung, nach Angaben der Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer, diese Mittel auch für Miet-, Heizkosten und Tariferhöhungen der BA-Mitarbeiter genutzt.