Antrag des MSF zum Gleichstellungsgesetz bei der AfD Niedersachsen einstimmig angenommen!
Lesezeit:11 Minute(n)Autor:Admin
Antrag zum ordentlichen Mitglieder-Parteitag der AfD Niedersachsen am 17. und 18.9.2016
Das Mittelstandsforum der Alternative für Deutschland Landesverband Niedersachsen hat durch den Landesvorsitzenden Volker Körlin auf dem ordentlichen Mitgliederparteitag der AfD Niedersachsen am 17. und 18. September 2016 in Hannover den Antrag gestellt, dass sich die AfD-Niedersachsen dafür einsetzt, eine weitere Verschärfung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) zu verhindern.
Dieser Antrag ist dann auch angenommen worden und sogar einstimmig.
Doch worum geht es?
Die AfD hat die Problemlage voll erkannt, daß Randgruppen als Experten für Probleme, die es so in der Ausprägung gar nicht gibt, diese benutzen, um daraus ihre politische und wirtschaftliche Existenz herleiten. Man versucht uns Probleme einzureden, die so auf diese Art und Weise überhaupt nicht existent sind.
Zehn Jahre nach der Einführung des Antidiskriminierungsgesetzes, welches auf europarechtlichen Vorgaben der EU beruht und durch die unsere wirtschaftliche- und politische Freiheit schon jetzt eingeschränkt wird so Volker Körlin, soll dieses Regelwerk nun noch weiter verschärft werden! – Dieser Vorstoß kommt aber nicht von der EU, sondern von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Frau Christiane Lüders.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine weitere Verschärfung des Gesetzes gefordert, weil aus der Sicht der mit der Evaluation beauftragten Wissenschaftler Fälle von Diskriminierung festgestellt wurden, auf dem Arbeitsmarkt und dem Wohnungsmarkt.
Weil es bisher zu wenig Klagen von Betroffenen gibt, seit 2006 sind es ca. 15078 Beratungsanfragen von Betroffenen, soll von dem individuellen Rechtsschutz, also der Klage der einzelnen Person vor Gericht, per Gesetz ein kollektiver Rechtsschutz eingeführt werden, der dann ein Klagerecht, für Verbände wie z.B. Gewerkschaften oder auch der Antidiskriminierungsstelle selbst vorsieht.
Die Verbände könnten mit Klagen, wo sie Hilfe bei individuellem Rechtsschutz vorspiegeln, diese dann aber auch mißbrauchen, um ihre eigenen politischen Interessen zu verfolgen. Die Grünen sind schon jetzt dabei diesen Kollektivismus für sich zu reklamieren.
Eine Verlängerung der Meldefrist von 2 auf 6 Monate und eine Ausweitung dessen, was alles unter Diskriminierung zu verstehen ist sorgt für zusätzliches Erpressungspotential. Betriebe sollen auch dann für die Einhaltung des Gleichstellungsgrundsatzes haften, wenn sie über Werkverträge Fremdpersonal beschäftigen. Denkbar sind Quoten, wie in Bezug auf Frauen, für Behinderte, Migranten, oder Flüchtlinge für Führungspositionen in der Wirtschaft.
Auch eine Pflicht für Unternehmen zur Verwirklichung von Diversity-Zielen (Vielfältigkeit). Vor allem sollte der Gesetzgeber zum Schutz der Migranten „positive Maßnahmen ergreifen“! – „Da sehe ich dann das Ende der Vertragsfreiheit und das Ende der freien und sozialen Marktwirtschaft durch Überregulierung gekommen“!
Wir gehen vom Leitbild des mündigen Bürgers aus, daher sollte jeder individuell, also selbst entscheiden können, ob er klagen will oder nicht. Das AGG ist bereits jetzt ein Einfallstor für Scheinbewerbungen, um kleine und mittlere Betriebe quasi um Geld erpressen zu können. Ein paar gelegentliche Verstöße rechtfertigen doch nicht eine Quote für alles. Hier soll das Leistungsprinzip außer Kraft gesetzt werden und es soll den Unternehmen Quoten für Migranten für Führungspositionen vorgeschrieben werden.
Wir brauchen nicht noch mehr Bürokratie und Missbrauch aus einem verzerrenden Evaluierungsbericht.
Die Quoten für Migranten gehören nicht in das Bundesgesetzblatt, sondern in den Papierkorb.